Alarmstufe Rot!

Vom Turmberg bis zum Rhein – alles erstrahlt in leuchtendem und beunruhigendem Feuerrot. In der Nacht von 22. auf 23.06.2020 strahlen sowohl in Karlsruhe als auch dem Rest Deutschlands alle Veranstaltungsgebäude in feurigem Alarmton.

Die bundesweite Aktion ist ein Hilferuf der Veranstaltungsbranche, der aufgrund der geltenden Coronaverordnungen nunmehr seit März die Geschäftsgrundlage entzogen wurde. Die fehlende Unterstützung bringt die Branche an den Rand des Kollaps.

Mit dem Anstrahlen der Gebäude sollen sowohl Bürger als auch Politiker sensibilisiert werden, dass die gesamte Branche dringend Hilfe im Kampf um tausende Existenzen benötigt. Die stellvertretenden Verbände suchen parallel dazu in Berlin das Gespräch mit den Wirtschafts- und Finanzministern. 

Die Hintergründe zur bundesweiten Aktion

Bilder & Text Quelle: night-of-light.de

Die Veranstaltungswirtschaft war der erste Wirtschaftszweig, der von der COVID-19-Krise getroffen wurde und er wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch am längsten und nachhaltigsten von den Auswirkungen betroffen sein. Faktisch alle Unternehmen aus den Bereichen Messebau, Veranstaltungstechnik, Eventagentur, Catering, Bühnenbau, Eventlocation, Messegesellschaft Kongresscenter, Tagungshotel, Konzertveranstalter, Künstler und Einzelunternehmer haben durch die erfolgten Veranstaltungsverbote seit dem 10.03.2020 innerhalb weniger Tage ihre gesamten Auftragsbestände verloren. Sie gerieten als erste in die Krise (first in) und werden als letzte wieder aus der Krise herauskommen (last out).

Anders als im produzierenden Gewerbe können weggefallene Umsätze nicht mehr nachgeholt werden, es kann auch nichts „auf Lager“ produziert werden; die meisten Unternehmen in der Veranstaltungswirtschaft sind Dienstleister. Selbst wenn nach Beendigung der Krise eine hohe Nachfrage einsetzen würde, kann der erlittene Verlust nicht mehr kompensiert werden. Die Veranstaltungswirtschaft ist einer der größten Sektoren der deutschen Wirtschaft und zählt rund 1 Million direkte Beschäftigte.

Wie geht es an den Rheinterrassen weiter?

Das Projekt Rheinterrassen befindet sich in der finalen Phase der Umbauarbeiten. Wir gehen davon aus, in Kürze die Bauabnahme zu erhalten und befinden uns hierzu in engem Austausch mit dem Bauordnungsamt. Nachdem seitens des Amtes bei einem Termin Ende Mai vor Ort neuerliche Fragen aufgebracht worden sind, hat sich die Abnahme jedoch erneut verzögert. Diese ist Voraussetzung, um vom Ordnungsamt eine Konzession zu erhalten. Zu den jüngsten Fragen des Bauordnungsamtes gehörte u.a. ob die Installation zwei zusätzlicher Damen-WCs von der bestehenden Genehmigung für die Kleinkläranlage gedeckt ist oder ob dies eine neue Entwässerungs- und wasserrechtliche Genehmigung erfordert.

Nachdem diese Fragen vorerst geklärt schienen, erreichten uns jedoch weitere Nachfragen, insbesondere zu unserem Betriebskonzept, die aus unserer Sicht nichts mit dem beantragten Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft zu tun haben. Darin sollen u.a. detaillierte Angaben gemacht werden zu Punkten wie: 

  • „handelt es sich um eine dauerhaft vorhandene oder nur um eine jeweils speziell für eine Veranstaltung geschaffenen Tanzfläche und wie groß ist diese?“
  • welche Veranstaltungen sind geplant (Veranstaltungsart, Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsdauer, Besucherzahl)
  • „welche musikalische Ausstattung hat die Gaststätte (Musikanlage, Musikinstrumente, Lichtorgel, Laser, DJ-Pult, Limiter (Schallpegelbegrenzer) oder sonstige Ton-, Musik- und Lichttechnik) Wenn ja, was genau? 
  • wird für die Veranstaltung geworben und wenn ja, wie?“
  • „sind Live-Veranstaltungen (bspw. Konzerte) geplant?“
  • „Gibt es ein festes Musikprogramm?“

Wir haben daraufhin sowohl dem Bauordnungsamt als auch dem Baubürgermeister mitgeteilt, dass wir diese Fragen nicht allgemeingültig beantworten können, da sie nichts mit dem von uns beantragtem Restaurantbetrieb zu tun haben. Wir können weder Beginn noch Ende von Hochzeiten, Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen vorschreiben, die im allgemein zulässigen Bereich liegen. Daher werden wir auch keine „künstliche“ Verknappung der möglichen Öffnungszeiten vornehmen.

Jede Feier ist individuell verschieden, so dass wir hierzu keine allgemeinen Angaben machen können, über die uns bei einer Überschreitung die Grundlage einer Betriebserlaubnis entzogen werden kann. Zudem werden uns eine Fülle von Planungen unterstellt, die wir nie beantragt haben und die sich folgerichtig weder in den Bauvorlagen noch in unserem Nutzungskonzept wiederfinden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge weiter entwickeln. Wir sind weiterhin offen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, um schnelle Lösungen zu finden und endlich eröffnen zu können.

Ihr Team von den Rheinterrassen Karlsruhe